Ein Gerichtsurteil, das ich mit tiefer Genugtuung zur Kenntnis nehme. Weil es zwei Dinge betrifft, die mich seit Alters her aufregen: Erstens, die Tatsache, dass Recht haben und Recht kriegen, zwei Paar Schuhe sind und zweitens: Formulare.
Das Landesgericht Köln hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Germanwings ihren Kunden nicht zumutbare Hürden in den Weg stellt, wenn sie Gebühren und Steuern erstattet haben wollen.
Konkret ging es um den Fall, dass ein Passagier einen Flug nicht angetreten hat. Alles klar, denkt der Touristiker. Klarer Fall von no-show, zahlen muss der Kunde trotzdem. Aber nun mal nicht, die zuvor entrichteten und nicht angefallenen Gebühren und Steuern. Die bekommt der Reisende von der Fluggesellschaft zurück. Theoretisch jedenfalls.
Denn Germanwings stellte hohe Anforderungen an eine solche Erstattung. Alles musste postalisch erledigt werden, das Formular durfte nicht geknickt werden. Über fünf Euro kostete das Senden der Unterlagen an die Fluggesellschaft. Mit dem Formular wurde der verhinderte Reisende gezwungen handschriftlich Eintragungen zumachen über Informationen, die die Fluggesellschaft schon längst hatte.
Nicht rechtens urteilt das Gericht. Schikane die Verbraucherzentrale. Ich schließe mit der Hoffnung, dass es ein Formular weniger gibt, in diesem unserem Lande.
Landgericht Köln, Aktenzeichen 31 O 76/10, Verbraucherzentrale Bundesverband
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